Mit BGBl II 2010/152 wurde die Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV 2004) geändert, mit Beschluss der Kommission vom 5. 2. 2010 (ABl 2010 L 39/5) wurden die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern neu gefasst.