vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGH: Zum "Zu-eigen-Machen" fremder Inhalte

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2010/64jusIT 2010, 139 Heft 4 v. 26.8.2010

UrhG (Deutschland): §§ 19a, 72

TMG (Deutschland): §§ 8 - 10

Werden Inhalte vor der Freischaltung in einem Internetportal auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft, macht sich der Betreiber des Portals die fremden Inhalte zu eigen und wird damit vom Host- zum Content-Provider.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte