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BGH: Zu den Prüfpflichten eines WLAN-Anschlussinhabers

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2010/63jusIT 2010, 138 Heft 4 v. 26.8.2010

UrhG (Deutschland): §§ 19a, 97

Die einem Computer zugewiesene IP-Adresse begründet zwar die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen auf diesem Computer verantwortlich ist, doch ergibt sich daraus lediglich eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass eine andere Person die Verletzung begangen habe.

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