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VwGH: Mitteilung über die Ablehnung diverser Umwidmungsanträge an einen Redakteur

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2010/52jusIT 2010, 121 Heft 3 v. 29.6.2010

DSG: § 1 Abs 1, § 4 Z 1

GdO NÖ: § 47 Abs 1, § 53 Abs 1

1. Daten bezüglich eines Umwidmungsverfahrens sind personenbezogen, da sie eine Zuordnung zur Person der Beschwerdeführer ermöglichen.

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