Beim Keyword Advertising bucht der Werbende auf einer vom Anbieter der Suchmaschinenwerbung zur Verfügung gestellten Plattform ein oder mehrere Schlüsselwörter, die bestimmen, bei welcher Suchanfrage eines Nutzers seine Werbung erscheint. Ob es dabei zulässig ist, als Keyword einen markenrechtlich geschützten Begriff zu verwenden, beschäftigt seit mehr als einer Dekade Juristen weltweit.1 Von den ersten Entscheidungen des EuGH zu dieser Thematik war mehr Rechtssicherheit für die Länder der EU erhofft worden. Ob die im März 2010 ergangenen Urteile2 diesen Erwartungen gerecht werden, ist Gegenstand dieses Beitrags. Die folgenden Ausführungen beziehen sich dabei auf das erste, auf die Vorlage der Cour de Cassation hin ergangene Urteil. Bei der Entscheidung über die Vorlagefragen des OGH sowie des BGH3 hat der EuGH in den wesentlichen Punkten nur noch Bezug auf diese Entscheidung genommen.