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BVerfG: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtjusIT 2010/33jusIT 2010, 78 Heft 2 v. 30.4.2010

TKG (Deutschland): §§ 113a, 113b

StPO (Deutschland): § 100g

1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 3. 2006 vorsieht, ist mit Art 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.

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