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VfGH: Keine Löschung von Daten nach Einstellung eines Strafverfahrens

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtjusIT 2010/31jusIT 2010, 77 Heft 2 v. 30.4.2010

DSG: § 1 Abs 3 Z 2, § 4 Z 6

SPG: § 13 Abs 2, § 58 Abs 1

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf vorzeitige Löschung personenbezogener, für Zwecke der Strafverfolgung ermittelter Daten im Kopienakt und im EDV-System PAD nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen Sexualdelikten.

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