EO: §§ 36, 355
UrhG: §§ 1, 2, 5, 44
1. Einer Impugnationsklage gegen eine Unterlassungsexekution wegen eines Urheberrechtsverstoßes im Internet ist soweit stattzugeben, als die betreibende Partei einen in Wahrheit nicht bestehenden Vollstreckungsanspruch für sich in Anspruch genommen hat.