UWG § 1
1. Der Einsatz sog Spider-Programme, die die systematische automatisierte "Absaugung" von Daten bewerkstelligen, ist als glatte Übernahme des Arbeitsergebnisses eines anderen durch technische Vorkehrungen lauterkeitswidrig.
2. Der lauterkeitsrechtliche Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig, sodass es auf die Kenntnis von der Herkunft der auf unlautere Weise erlangten Daten nicht ankommt.