Eine vor Kurzem in Kraft getretene Novelle des österreichischen Bundesdienstrechts1 (§§ 79c bis 79i BDG,2 die Verweisungen darauf in § 29n VBG3 und § 206 RStDG4 sowie begleitende Änderungen im PVG5) enthält recht detaillierte Bestimmungen über die Zulässigkeit privater Internetnutzung am Arbeitsplatz sowie über die Kontrollbefugnisse des Dienstgebers. Die wesentlichen neuen Gesetzesbestimmungen der Novelle werden in diesem Beitrag vorgestellt und bewertet. Abschließend wird darauf eingegangen, ob die Regelungen des Bundesdienstrechts auch Modellcharakter für das allgemeine Arbeits- und Datenschutzrecht entfalten können. Den bisherigen Meinungsstand zum Thema hat zuletzt Goricnik in jusIT 2009/82, 1696 dargestellt.