Der Herausgeber hat es offenbar geahnt: Er selbst eröffnet sein Vorwort mit der Aussage, dass es derzeit ein Wagnis ist, ein Buch über Datenschutz, im konkreten Fall über den Datenschutzbeauftragten, herauszugeben. Nun hat es der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Werk tatsächlich nicht gut gemeint: War die Einführung eines "betrieblichen Datenschutzbeauftragten" im Ministerialentwurf für eine DSG-Novelle 2008 noch eine der auffälligsten Neuerungen, war sie - offenbar nach heftigen Interventionen vonseiten der Wirtschaft - in der DSG-Novelle 2010 nicht mehr vorgesehen.