TKG 2003: §§ 107, 109
VStG § 9
Der Schutzzweck des § 107 TKG 2003 begrenzt die schadenersatzrechtliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH. Die Vorschrift soll nämlich rechtswidrige Werbung verhindern, nicht aber einen Schaden ausgleichen, der daraus resultiert, dass dem Empfänger rechtswidriger Werbemails entstandene Prozesskosten aus einem von ihm gegen einen anderen Ersatzpflichtigen (hier: die insolvente Gesellschaft) angestrengten Verfahren uneinbringlich sind.