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OGH: Schadenersatz nach Spamming

IT-Recht JudikaturSchadenersatzrechtjusIT 2010/6jusIT 2010, 9 Heft 1 v. 19.2.2010

TKG 2003: §§ 107, 109

VStG § 9

Der Schutzzweck des § 107 TKG 2003 begrenzt die schadenersatzrechtliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH. Die Vorschrift soll nämlich rechtswidrige Werbung verhindern, nicht aber einen Schaden ausgleichen, der daraus resultiert, dass dem Empfänger rechtswidriger Werbemails entstandene Prozesskosten aus einem von ihm gegen einen anderen Ersatzpflichtigen (hier: die insolvente Gesellschaft) angestrengten Verfahren uneinbringlich sind.

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