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OGH: Informationsmail betreffend die Neueintragung eines Sachverständigen unterfällt § 107 Abs 2 TKG

IT-Recht JudikaturTelekommunikationsrechtjusIT 2010/5jusIT 2010, 9 Heft 1 v. 19.2.2010

TKG 2003 § 107 Abs 2 Z 1

ECG § 7

Ein "Informationsmail" eines Sachverständigen über seine Eintragung in die Liste gerichtlich beeideter Sachverständiger stellt eine unerbetene Nachricht zu Zwecken der Direktwerbung iSd § 107 Abs 2 Z 1 TKG dar.

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