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BGH: Rechtserhaltende Nutzung von Internet Domains

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2009/114jusIT 2009, 228 Heft 6 v. 21.12.2009

UWG (Deutschland): §§ 3, 4 Nr 10, § 8 Abs 1 aF

1. Eine unlautere Behinderung liegt nicht schon dann vor, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domains auf sich registrieren lässt, um sie potenziellen Interessenten zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, vorausgesetzt ein Unternehmenskennzeichen eines Dritten, das einem dieser Domainnamen entspricht, wird erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen.

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