vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Unterbrechung anderer Verfahren wegen Vorabentscheidungsersuchen an EuGH zur Markenverletzung durch .eu-Domains

IT-Recht JudikaturDomainrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2009/109jusIT 2009, 223 Heft 6 v. 21.12.2009

VO (EG) 874/2004 : Art 21 Abs 1 und 3

UWG: §§ 1, 9

1. Wenn dieselben Erwägungen betreffend Auslegungszweifel gemeinschaftsrelevanter Vorschriften auch für die vorliegende Rechtssache gelten, ist es zweckmäßig und geboten, mit der Entscheidung bis zu jener des Europäischen Gerichtshofes über das bereits gestellte Vorabentscheidungsersuchen zuzuwarten und das gegenständliche Revisionsverfahren zu unterbrechen. Dies ist prozessökonomisch sinnvoll, weil der Oberste Gerichtshof auch in Rechtssachen, in denen er nicht unmittelbar Anlassfallgericht ist, von einer allgemeinen Wirkung der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes auszugehen und diese auch für andere als die hier unmittelbaren Anlassfälle anzuwenden hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte