BGB: § 1004
TMG: §§ 7, 8, 9, 10
1. Auch ein Access-Provider unterliegt grundsätzlich der Störerhaftung, wobei auf die technischen Möglichkeiten und die Zumutbarkeit einer Zugangssperre abgestellt werden muss.
BGB: § 1004
TMG: §§ 7, 8, 9, 10
1. Auch ein Access-Provider unterliegt grundsätzlich der Störerhaftung, wobei auf die technischen Möglichkeiten und die Zumutbarkeit einer Zugangssperre abgestellt werden muss.