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LG Hamburg: DNS-Sperre bei Urheberrechtsverletzungen

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2009/91jusIT 2009, 184 Heft 5 v. 30.10.2009

BGB: § 1004

TMG: §§ 7, 8, 9, 10

1. Auch ein Access-Provider unterliegt grundsätzlich der Störerhaftung, wobei auf die technischen Möglichkeiten und die Zumutbarkeit einer Zugangssperre abgestellt werden muss.

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