UrhG (Deutschland): §§ 20, 53, § 87 Abs 1
UrhG: § 17 Abs 1, §§ 42, 42a
1. Die Aufzeichnung durch einen internetbasierten Videorekorder ist ohne Zustimmung des Senderbetreibers jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Kunde nicht selbst als Hersteller der Aufnahme anzusehen ist, sondern die Aufzeichnung im Auftrag der Kunden vom Dienstanbieter gegen Entgelt vorgenommen wird.