Die Test- und Abnahmephase ist in komplexen IT-Projekten eine kritische Phase, die erheblichen Aufwand auf Seite des Auftraggebers und Auftragnehmers erfordert. Unter welchen Voraussetzungen ein Auftraggeber im Werkvertragsverhältnis die Abnahme zu Recht verweigern kann, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, was klare vertragliche Regelungen erfordert. Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung ist der Auftraggeber zur Mängelrüge verpflichtet.