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EGMR: Gewährleistungspflichten der Mitgliedstaaten zur Wahrung der Privatsphäre nach Art 8 EMRK

IT-Recht JudikaturMenschenrechteBearbeiter: Daniel BinderjusIT 2009/70jusIT 2009, 141 Heft 4 v. 28.8.2009

EMRK: Art 8, 13

1. Der Schutz der Privatsphäre gem Art 8 EMRK ist nicht nur als Beschränkung iS eines staatlichen Eingriffsverbotes zu verstehen, sondern auch als positive Pflicht, einen effektiven Schutz von Privatsphäre zu gewährleisten.

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