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OGH: Zum "Phishing" beim Online Banking

IT-Recht JudikaturBankrechtBearbeiter: Peter MaderjusIT 2009/69jusIT 2009, 140 Heft 4 v. 28.8.2009

ABGB: §§ 1029, 1431 ff

ABB: Z 40 Abs 2

1. Die Wirksamkeit einer Kontogutschrift setzt einen gültigen Überweisungsauftrag voraus. Fehlt es an einem solchen, so ist die Gutschrift auch einem gutgläubigen Empfänger gegenüber wirkungslos. Es besteht die Stornoberechtigung nach Z 40 Abs 2 ABB; hat der Überweisungsempfänger über den überwiesenen Betrag bereits verfügt, so steht der vermeintlich angewiesenen Bank ein Bereicherungsanspruch gegen ihn zu.

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