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VfGH: Zurückweisung der Individualanträge eines Telekombetreibers auf Aufhebung von § 53 Abs 3a und Abs 3b SPG

IT-Recht JudikaturVfGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2009/64jusIT 2009, 134 Heft 4 v. 28.8.2009

B-VG Art 140 Abs 1 letzter Satz

SPG § 53 Abs 3a und Abs 3b

1. Da § 53 Abs 3a SPG keine Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen vorsieht, liegen die von der antragstellenden Gesellschaft (einer Betreiberin öffentlicher Telekommunikationsdienste) behaupteten Eingriffe in ihre rechtlich geschützten Interessen infolge der Verpflichtung zur zusätzlichen Speicherung von Daten nicht vor.

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