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Eine Verhandlungskundmachung im Internet ist im Regelfall ungeeignet

IT-Recht JudikaturVwGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2008/63jusIT 2008, 137 Heft 4 v. 29.8.2008

Stmk BauG: § 27 Abs 1

AVG § 42 Abs 1

1. Die Eignung einer Verhandlungskundmachung im Internet hängt davon ab, ob der Kreis der Beteiligten einen permanenten Internetzugang hat und man davon ausgehen kann, dass sie über dieses Medium von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangen.

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