Stmk BauG: § 27 Abs 1
AVG § 42 Abs 1
1. Die Eignung einer Verhandlungskundmachung im Internet hängt davon ab, ob der Kreis der Beteiligten einen permanenten Internetzugang hat und man davon ausgehen kann, dass sie über dieses Medium von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangen.