UrhG: § 2 Abs 1, §§ 24, 44 Abs 3, §§ 40b, 79
1. Die in ORF ON enthaltenen Textbeiträge stellen nicht allesamt Sprachwerke nach § 2 Abs 1 UrhG dar. Die bloße Möglichkeit, den Inhalt einer Meldung mit teils anderen Worten wiederzugeben, macht nämlich einen Beitrag über aktuelle Tagesereignisse für sich allein noch nicht zum Sprachwerk.