§ 5 Sbg ROG
Die Rechtsauffassung, wonach ein dringendes Wohnbedürfnis iSd § 5 Z 17 lit a sublit dd ROG 2009 bereits dann zu verneinen sei, wenn eine alternative Übernachtungsmöglichkeit in einem vor Ort vorhandenen Beherbergungsbetrieb besteht, hätte zur Folge, dass etwa Studenten oder Saisonarbeiter nicht die Möglichkeit hätten, in einer Wohnung am Ausbildungs-

