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Veräußerung eines Eigenjagdgebietes.

3. VwGH – Administrativrecht83 UmweltschutzHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2026/8316Jus-Extra VwGH-A 2026, 5 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 5 Krnt. JagdG, § 14 Krnt. JagdG

Unter einer Veräußerung im Sinn des § 14 K-JG ist jede Änderung in der Person des Grundeigentümers im Sinn des § 5 K-JG zu verstehen, insb unabhängig davon, ob diese auf rechtsgeschäftlichem oder hoheitlichem Wege, im Zuge einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge, derivativ oder originär erfolgt.

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