§ 11 Abs 12 UStG 1994
Fraglich war, ob eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung entstehe, selbst wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen sei.
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2023, EU 2023/0009, legte der VwGH dem EuGH gem Art 267 AEUV Fragen zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 1. August 2025, Finanzamt Österreich (Endverbrauchern fälschlicherweise in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer II), C-794/23, hat der EuGH entschieden:

