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Erhöhungsbetrag.

5. OGH – Zivilsachen57.03 APGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7653Jus-Extra OGH-Z 2026, 3 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 4 Abs 2 APG, § 34 Abs 1 Z 3 APG

Der Erhöhungsbetrag nach § 34 Abs 1 Z 3 APG steht auch einem Versicherten zu, dessen Dienstverhältnis vor Eintritt der Anspruchsberechtigung für eine Korridorpension nach § 4 Abs 2 APG einvernehmlich beendet wurde und der zwei Monate vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bezog.

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