§ 10 Abs 2 Z 7 UStG 1994
Im Revisionsfall war strittig, ob Leistungen eines Tierbestattungsunternehmens einheitliche Leistungen darstellen und ob bzw inwieweit diese Leistungen dem ermäßigten Steuersatz für Müllbeseitigung unterliegen können.
§ 10 Abs 2 Z 7 UStG 1994
Im Revisionsfall war strittig, ob Leistungen eines Tierbestattungsunternehmens einheitliche Leistungen darstellen und ob bzw inwieweit diese Leistungen dem ermäßigten Steuersatz für Müllbeseitigung unterliegen können.
