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Tierbestattung ist keine Müllbeseitigung aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht.

4. VwGH – Finanzrecht32.04 Steuern vom UmsatzMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2025/3775Jus-Extra VwGH-F 2025, 31 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 10 Abs 2 Z 7 UStG 1994

Im Revisionsfall war strittig, ob Leistungen eines Tierbestattungsunternehmens einheitliche Leistungen darstellen und ob bzw inwieweit diese Leistungen dem ermäßigten Steuersatz für Müllbeseitigung unterliegen können.

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