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Mantelkauftatbestand.

4. VwGH – Finanzrecht32.04 Steuern vom UmsatzMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2025/3776Jus-Extra VwGH-F 2025, 31 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 8 Abs 4 Z 2 lit KStG 1988

Im Revisionsfall hatte die Mitbeteiligte nach den Feststellungen des BFG vor Übernahme von 55% der Anteile an der Mitbeteiligten durch die SD als tatsächlichen Geschäftsgegenstand den Ankauf, die Entwicklung und Verwertung von Immobilien. Nach dem Erwerb der Geschäftsanteile durch SD lag

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