§ 68 AVG
Der Bescheid einer Behörde, die infolge einer in einem Normenkontrollverfahren ergangenen aufhebenden Entscheidung des VfGH unrichtig zusammengesetzt und deshalb unzuständig war, ist nicht nichtig, sondern bloß vernichtbar.
VwGH, 04.09.2025, Ra 2025/09/0043 ua.

