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Anfechtungsmöglichkeit.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8273Jus-Extra VwGH-A 2025, 68 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 68 AVG

Bei der Anfechtung eines auf § 68 Abs 2 bis 4 AVG gestützten Bescheides im Beschwerdeweg können die Verletzung subjektiver Rechte – als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde – nur jene Parteien geltend machen, in deren Rechtsposition durch den neuen Bescheid eingegriffen wurde, die also durch die Aufhebung, Abänderung oder Nichtigerklärung des rechtskräftigen (Erst-)Bescheides rechtlich schlechter gestellt wurden.

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