Art 7 Nr 1 lit b EUGVVO 2012
Als Erfüllungsort des Vertrags, mit dem die in Österreich ansässige Klägerin (Bestellerin) die in Italien ansässige Beklagte mit der Planung und Durchführung eines Bauprojekts samt örtlicher Bauaufsicht
Seite 29
Art 7 Nr 1 lit b EUGVVO 2012
Als Erfüllungsort des Vertrags, mit dem die in Österreich ansässige Klägerin (Bestellerin) die in Italien ansässige Beklagte mit der Planung und Durchführung eines Bauprojekts samt örtlicher Bauaufsicht
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