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Kündigungsschutz.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7610Jus-Extra OGH-Z 2025, 30 Heft 448 v. 17.11.2025

§ 105 ArbVG, § 107 ArbVG

Unterliegt das Dienstverhältnis dem österreichischem Vertragsstatut, ist kollisionsrechtlich auch der allgemeine Kündigungsschutz nach den §§ 105 Abs 3-7, 107 ArbVG anwendbar. Dieser setzt aber materiell-rechtlich auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Vorhandensein eines in Österreich gelegenen Betriebs voraus.

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