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Begründung eines Vollmachtsverhältnisses.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8225Jus-Extra VwGH-A 2025, 55 Heft 447 v. 9.10.2025

§ 10 AVG

Das Bestehen oder zumindest die gleichzeitige Begründung eines Vollmachtsverhältnisses ist unabdingbare – wenn auch nicht hinreichende – Voraussetzung für eine rechtsgültige Vertretung. Das Vertretungsverhältnis wird nämlich erst dann nach außen wirksam, wenn es in der gemäß § 10 AVG festgelegten Form zum Ausdruck gebracht wird, wobei die Offenlegung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, durch mündliche Vollmachtserteilung

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