vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pauschalreise.

5. OGH – Zivilsachen50.03 PRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7551Jus-Extra OGH-Z 2025, 19 Heft 445 v. 25.7.2025

§ 10 Abs 2 PRG

Der Verbraucher kann von einer Pauschalreise nach § 10 Abs 2 PRG zurücktreten, wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsreisender im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vernünftigerweise annehmen könne, dass diese Umstände die Durchführung seiner Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte