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Vorliegen eines Dienstunfalles

3. VwGH – Administrativrecht63 Dienst- und BesoldungsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8149Jus-Extra VwGH-A 2025, 34 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 90 B-KUVG

Bei einem Dienstunfall gemäß § 90 B-KUVG ist auf die Definition eines Arbeitsunfalles gemäß § 175 Abs 1 ASVG zurückzugreifen und die zu § 175 ASVG ergangene Rechtsprechung und Lehre zur Auslegung maßgeblich. Die Notwendigkeit der Anerkennung eines Dienstunfalles durch die BVAEB ist danach nicht ersichtlich.

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