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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

3. VwGH – Administrativrecht98 BaurechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8163Jus-Extra VwGH-A 2025, 38 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 6 NÖ BauO

§ 6 Abs 2 NÖ BO 2014 räumt nach dessen klarem Wortlaut Nachbarn im Baubewilligungsverfahren weder eine Einsicht in noch ein Mitspracherecht betreffend einen zwischen der Gemeinde und einem Grundeigentümer gemäß § 17 Abs 3 NÖ ROG 2014 geschlossenen Vertrag ein.

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