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Aufenthaltsberechtigung plus als Niederlassung

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8142Jus-Extra VwGH-A 2025, 32 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 55 AsylG

Der Aufenthalt eines Fremden aufgrund einer „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG 2005 gilt als Niederlassung im Sinn des § 2 Abs 2 NAG und ist folglich auch in die Berechnung für die Dauer der Niederlassung einzubeziehen.

VwGH, 14.02.2025, Ra 2024/22/0033

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