§ 33 AlVG, § 37 AlVG
VwGH, 17.12.2024, Ra 2022/08/0057
Wegen der Erfüllung der Voraussetzungen für eine neue Anwartschaft auf Arbeitslosengeld scheidet ein Fortbezug der Notstandshilfe iSd § 37 AlVG aus, zumal für diesen die in § 33 AlVG statuierten materiellen Voraussetzungen eines Notstandshilfeanspruchs, zu denen die Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zählt, vorliegen müssen. Dies gilt auch dann, wenn der neue Arbeitslosengeldanspruch geringer ist als der unterbrochene Notstandshilfebezug.

