§ 12 AlVG
VwGH, 03.12.2024, Ra 2024/08/0102
Eine bloße Karenzierung eines dem Eintritt der Arbeitslosigkeit entgegenstehenden Beschäftigungsverhältnisses stellt keine Beendigung der Erwerbstätigkeit im Sinn von § 12 Abs 1 Z 1 AIVG dar und führt daher nicht zum Eintritt der Arbeitslosigkeit. Der aufrechte Bestand eines bloß geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses steht dem Eintritt der Arbeitslosigkeit aber nicht entgegen, sodass auch die Karenzierung dieses Dienstverhältnisses nicht schädlich ist.

