§ 20 StVO
VwGH, 22.01.2025, Ra 2024/02/0242
Der Straftatbestand des § 30 Abs 1 Z 4 IG-L einerseits und der Straftatbestand des § 20 Abs 2 StVO 1960 andererseits unterscheiden sich in ihren wesentlichen Merkmalen voneinander und verfolgen unterschiedliche Regelungsabsichten. Während der Straftatbestand

