§ 1325 ABGB, § 1489 ABGB, § 1497 ABGB
Kann das Schmerzengeld noch nicht global bemessen werden, so unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden die Verjährung des Anspruchs.
OGH, 17.09.2020, 2 Ob 60/20t
§ 1325 ABGB, § 1489 ABGB, § 1497 ABGB
Kann das Schmerzengeld noch nicht global bemessen werden, so unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden die Verjährung des Anspruchs.
OGH, 17.09.2020, 2 Ob 60/20t