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Verjährung bei Testamentsanfechtung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6817Jus-Extra OGH-Z 2021, 14 Heft 410 v. 23.7.2021

§ 1487 ABGB idF ErbRÄG 2015

Wurde im Verlassenschaftsverfahren die Formgültigkeit des Testaments weder bestritten noch von Amts wegen in Zweifel gezogen, sondern der Nachlass aufgrund eines – wenn auch formungültigen – Testaments rechtskräftig eingeantwortet, so liegt eine Erklärung des letzten Willens vor, die „umgestoßen“ werden muss, weshalb die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 anzuwenden ist.

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