§ 1170b ABGB
Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden.