§ 64 Abs 2 NAG
Die Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gesetzt werden, können grundsätzlich geeignet sein, einen Grund iSd § 64 Abs 2 letzter Satz NAG darzustellen. Es ist jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Hinderungsgründe tatsächlich der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind und auch entsprechend nachgewiesen werden.