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Anwendbarkeit.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6777Jus-Extra OGH-Z 2021, 8 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 25a IO, § 25b IO, § 26 Abs 3 IO

§§ 25a, 25b IO sind auf mehrseitige Verträge (hier: Gesellschaftsverträge) nicht anwendbar.

Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte der Gesellschafter am Geschäftsanteil eines insolventen Mitgesellschafters sind nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren.

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