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Beendigung des Dienstverhältnisses.

5. OGH – Zivilsachen60.02 AVRAGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6789Jus-Extra OGH-Z 2021, 9 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 82 Tiroler LbedG, § 84 Abs 5 VBG

Eine Beendigung des Dienstverhältnisses „im Einvernehmen mit dem Dienstgeber“ im Sinne des § 82 Abs 12 (nunmehr Abs 13) letzter Satz Tiroler LBedG ist auch im Fall eines das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis durch Austritt (§ 20 Abs 1 Z 1 BDG) beendenden Bundesbeamten möglich.

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