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Zur Zuständigkeitsprüfung nach § 37 Abs 2 erster Satz dritter Fall StPO (I).

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5586Jus-Extra OGH-St 2021, 8 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 37 StPO

Sind mehrere Personen gleichzeitig (zumindest auch) als unmittelbare Täter angeklagt, scheidet eine Zuständigkeitsanknüpfung nach § 37 Abs 2 erster Satz dritter Fall StPO auch dann aus, wenn nur einer der Angeklagten ausschließlich als unmittelbarer Täter, die übrigen aber (auch) als Beitragstäter gehandelt haben sollen.

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