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Zur Zuständigkeitsprüfung nach § 37 Abs 2 StPO (II).

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5587Jus-Extra OGH-St 2021, 8 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 37 StPO

Im Fall gleichzeitiger Anklage mehrerer Personen, die an einem jeweils im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit gesetzten Verhalten beteiligt sein sollen, kommen § 37 Abs 2 zweiter und dritter Satz StPO als Zuständigkeitsanknüpfungspunkte zum Tragen, weil jedem Angeklagten in Bezug auf diesen Anklagevorwurf eine Straftat zur Last liegt, dieser insgesamt also mehrere Straftaten umfasst.

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