§ 32 EpiG
Eine Vergütung des durch die Betretungsverbote bzw -beschränkungen nach den „COVID-19-Verordnungen“ entstandenen Verdienstentgangs nach § 32 EpiG kommt nicht in Betracht.
§ 32 EpiG
Eine Vergütung des durch die Betretungsverbote bzw -beschränkungen nach den „COVID-19-Verordnungen“ entstandenen Verdienstentgangs nach § 32 EpiG kommt nicht in Betracht.